Stinkefinger

Schlagzeilen

Titel-Schlagzeile der Daily Sun vom 27. Dezember 2007, entdeckt in unserem Südafrikaurlaub: “TOILET HORROR! Christmas Day turns into nightmare for shocked woman and her unborn baby!” Die arme hochschwangere Frau ist in ein Plumpsklo eingebrochen. Da sie sich nicht selbst befreien konnte und sprichwörtlich in der Scheiße steckte, musste sie Weihnachten im Klo verbringen. Sie wurde schließlich gerettet und durfte im Krankenhaus duschen.

Toilettenunfälle sind angeblich garnicht so selten …

Wissenswert dazu ist, dass in Deutschland bei einem Klo-Unfall eines Arbeitnehmers auf der Firmentoilette die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt. Zum Glück arbeite ich nicht in einer Firma mit Plumsklo.

In einem Urteil des Bayerischen Landessozialgericht (Az.: L 3 U 323/01) heißt es: Da es sich bei einem Unfall eines Arbeitnehmers auf der Toilette seiner Firma nicht um einen Arbeitsunfall handelt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Somit kann bei bleibenden Schäden auch keine Unfallrente geltend gemacht werden.
Laut Gericht ist nur der Gang von und zu der Toilette geschützt. Bereits das Verweilen schon hinter der äußeren Toilettentür ist nicht geschützt, da es sich bei allen Handlungen hinter der Toilettentür nicht um betriebsbedingtes, sondern um privates Tun handelt. Dieses ist von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht geschützt.



Gekackt von Britt am 4. Januar 2008 um 20:49 Uhr.
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Es wurden schon 4 Kommentare gekackt.

  1. Sven kackte am 06.01.2008 um 16:12 Uhr:

    In anbetracht dieses Artikels muß ich jetzt aber auch eine Lanze brechen für die Qualiät der öffentlichen Toiletten in Südafrika. Diese sind durchweg in erstklassigem Zustand, riechen nicht und vor allem kosten nichts – was in dieser Kombination hierzulande die absolute Seltenheit ist.
    Ob sich dieser o.g. Vorfall möglicherweise in einem Township ereignete, ließ sich nicht eindeutig erkennen, ist aber wahrscheinlich.
    Der durchschnittliche Tourist auf jedenfall sieht keine Plumpsklos.

  2. Pier kackte am 05.03.2009 um 23:40 Uhr:

    Also dieses Gesetz höre ich gerade zum ersten mal und schockiert mich dann doch etwas, da die Toiletten doch von Firmen zur Verfügung gestellt werden und doch somit auch darauf achten müssen, damit keine kaputten oder falsch montierten Toilettenkomponenten jemanden verletzen können. Oder denke ich da jetzt schon zu komplex?
    Ich sollte mich aber, wenn ich das höre, gleich mal für Toilettenunfälle versichern lassen ;-P

  3. Dirk kackte am 05.03.2009 um 23:46 Uhr:

    @Pier: Man kann ja heutzutage auch geschäftliches Handeln versichern. Je nach Risikolage. :mrgreen:

  4. Dirk kackte am 15.04.2009 um 19:36 Uhr:

    Mal wieder ein Zeitungsartikel zum Thema:
    Unfall auf der Toilette: Versicherung will nicht zahlen
    http://www.ruhrnachrichten.de/.....932,535942

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