Schmerzensgeld bei voller Blase

Wer eine längere ICE- Fahrt unternimmt, ohne dass sich benutzbare Toiletten im Zug befinden, kann Schmerzensgeld von der Bahn verlangen. Also am besten vorher aufs Klo statt die Richter bemühen!
Das Gericht entschied in einem Fall, der in Frankfurt verhandelt wurde, dass die Bahn unterlassen habe sicherzustellen, dass die Toiletten für die Reisenden, die den Zug ja nicht verlassen konnten, benutzbar waren. Für diesen Organisationsmangel müsse sie haften. Die Bahn habe dem Fahrgast, der stundenlang mit einer vollen Blase Zug fahren musste, eine Körperverletzung zugefügt. Die Deutsche Bahn wurde zu einer Zahlung von 400 Euro verpflichtet.
Für mich stellt sich die Frage, wie ist “benutzbar” definiert. War das Klo einfach nur dreckig und eklig? Oder war die Spülung defekt? Oder aber es handelt sich um Sparmaßnahmen der Bahn, die sich das bei dieser Airline abgeguckt hat.
AG Frankfurt a.M., 25.04.2002, Aktenzeichen: 32 C 261/01
Quelle: AnwaltSuchService und ARD-Ratgeber Recht
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Gekackt von Britt am 25. Februar 2008 um 14:34 Uhr.
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Stichworte: blase, müssen, recht, toilette, unterwegs











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Wäre das jetzt in der guten alten Dampflokzeit gewesen, hätte man mit dem Urin die Betankung des Kessels unterstützen können und so Trinkwasser eingespart. Aber nein, die Bahn braucht ja Elektroloks und anderes neumodisches Zeug.
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