Kurz gekackt… Beamtendeutsch

Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.

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Gekackt von Dirk am 22. Februar 2009 um 16:30 Uhr.
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Es wurde ein Kommentar gekackt.

  1. Gabi kackte am 05.08.2009 um 10:45 Uhr:

    Ich glaube nicht, dass der Grundstückseigentümer daran interessiert ist.

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;) :| :x :twisted: :roll: :oops: :o :mrgreen: :lol: :idea: :haufen: :evil: :cry: :arrow: :P :D :?: :? :) :( :!: 8O 8)

Hier steht zwar eine Menge Kacke, aber dennoch behalten wir uns vor einen Kommentar zu löschen, wenn dieser einen eindeutig werblichen Charakter hat, aus unserer Sicht zu vulgär oder einfach nur blöde ist.

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