Kurz gekackt… Beamtendeutsch
Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
Gekackt von Dirk am 22. Februar 2009 um 16:30 Uhr.
Stichworte: kot, sprache
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Ich glaube nicht, dass der Grundstückseigentümer daran interessiert ist.
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