Klo + Ärger = Mietminderung

Von öffentlichen Toiletten sind wir ja hin und wieder ziemlich heftige Sauereien gewöhnt. Was aber, wenn es in den heimischen gemieteten vier Wänden zu Ärgernissen kommt?
Da frustriert oft nicht nur das nervige, weil kaputte Klo, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Vermieter, wenn er sich nicht schnellstmöglich um die Behebung des Schadens kümmert. Ein Mieter hat aber das Recht, die Monatsmiete zu kürzen. Und zwar um
- 80%, wenn die einzige Toilette nicht benutzbar ist,
- 38%, wenn wegen eines Abwasserstaus aus Toilette und Badewanne übelriechendes Wasser austritt,
- 15%, wenn die Toilettenspülung einen unzureichenden Wasserdruck hat,
- 10%, wenn die Toilettenschüssel einen Sprung hat,
- 10%, wenn die Entlüftung der Toilette über die Küche erfolgt,
- 5%, wenn es gelegentlich in der Toilette zu einem Fäkalienrückfluss kommt.
Anders sieht es aus, wenn der Vermieter eine Verstopfung der Toilette selbst verursacht hat. In diesem Fall muss er selbst für die Beseitigung nebst Kosten aufkommen.
Quelle: ARD Ratgeber Recht
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Gekackt von Britt am 14. Juni 2008 um 07:00 Uhr.
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Stichworte: geld, klo, recht, wohnen











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