Goldfisch-Entsorgung im Klo

Foto: © Alexandra Bucurescu/PIXELIO

Tierschutz auch für die ganz Kleinen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ist es aber nicht! Und so ist kürzlich in der Schweiz ein umfangreiches Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Goldfischbesitzer dürfen ab sofort die Tiere nicht mehr lebend in der Toilette hinunterspülen, wenn sie der Fische überdrüssig sind. Nun müssen die Fische zuerst erschlagen werden. Oje, wie erschlägt man einen Goldfisch? Also ich würde lieber die Katze durch den Goldfischteich jagen.

Die neuen Bestimmungen regeln auch den Umfang mit Fischen durch Angler. Angler dürfen demnach nicht mehr Fische an Land ziehen und dann verletzt wieder ins Wasser werfen. Die Verwendung kleinerer Fische als lebende Köder ist ab sofort verboten.

Soviel ich weiß, ist das alles auch Bestandteil der deutschen Gesetzgebung. Ebenso wie der Schutz der schweizerischen WC-Enten! ;-)

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Gekackt von Britt am 12. Oktober 2008 um 05:36 Uhr.
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